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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

(1) Für alle Geschäftsverbindungen bzw. Rechtsgeschäfte (Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Rechtsgeschäfte im Bereich des Warenvertriebs von Edelmetallen und sonstigen Leistungen) zwischen dem Kunden und Edelmetallhaus Krone GmbH für die in Deutschland niedergelassenen Geschäftsstellen oder Niederlassungen der Edelmetallhaus Krone GmbH, gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart, nachstehende Bestimmungen (in weiterer Folge „AGB“ genannt) als vereinbarter Vertragsbestandteil. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die AGB enthalten detaillierte Regelungen zu der mit dem Kunden zustande kommenden Geschäftsverbindung bzw. den geschlossenen Rechtsgeschäften. Sie können über unsere Internetseite (www.edelmetallhaus-krone.de) unter dem Button „AGB“ aufgerufen, ausgedruckt und vom Kunden abgespeichert werden. Die AGB werden dem Kunden zudem noch einmal zusammen mit der Auftragsbestätigung bzw. spätestens mit der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail oder papierhaft, zur Verfügung gestellt.

(2) Die Edelmetallhaus Krone GmbH widerspricht AGB des Kunden. Allfällige AGB des Kunden werden daher – selbst bei Kenntnis darüber, dass solche bestehen – nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht im Anlassfall schriftlich anderes vereinbart wird. Betreiber des Edelmetall-Shops und Ihr Vertragspartner für alle hierüber abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist:

 

Edelmetallhaus Krone GmbH

Geschäftsführung: Tomislav Barac

Karlsbader Str.103

85435 Erding, Deutschland

Steuernummer: 114/125/20817

Umsatzsteuer-ID: DE 337737507

Registerart und sitz: Amtsgericht München

Registernummer: HRB 261379

Zuständige Kammer: Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern

 

Bei Fragen, Wünschen, Anliegen oder Beschwerden kontaktieren Sie uns bitte über das auf unserer Internetseite (www.edelmetallhaus-krone.de) bereitgestellte Kontaktformular oder per Tel.: +49 8122 17 93 25 1 oder per E-Mail: edelmetallhaus.krone@outlook.com

(3) Die Begriffe „Unternehmer“ und „Verbraucher“ werden im Folgenden im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (BGB) verstanden.

(4) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die mit der Edelmetallhaus Krone GmbH ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Die AGB werden in deutscher Sprache erstellt. Im Falle von Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.

§ 2. ABTRETUNGS- UND VERPFÄNDUNGSVERBOT

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweisen kann.

§ 3. AUFRECHNUNG

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

 

II. EINKAUFSBEDINGUNGEN

§ 4. NICHTBESTEHEN EINES WIDERRUFSRECHTS

(1) Es besteht kein Widerrufsrecht.

(2) Gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht für die über unseren Edelmetall Shop getätigten Geschäfte kein Widerrufsrecht, da Gegenstand der geschlossenen Verträge die Lieferung von Waren ist, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

§ 5. VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Angebote von Edelmetallhaus Krone GmbH im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein entsprechendes Kaufangebot (Bestellung) gegenüber Edelmetallhaus Krone GmbH abzugeben.

(2) Der Kunde kann das Kaufangebot fernmündlich, durch Ausfüllen eines Bestellformulars auf der von Edelmetallhaus Krone GmbH bereitgestellten Internetplattform abgeben. Bei diesem Verfahren werden dem Kunden vor Abschicken des Kaufangebots nochmals alle Daten angezeigt und können allenfalls korrigiert werden.

(3) Das Abschicken des Bestellformulars durch den Kunden stellt ein Angebot an Edelmetallhaus Krone GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Edelmetallhaus Krone GmbH übermittelt dem Kunden in Folge eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Edelmetallhaus Krone GmbH bestätigt und die jeweiligen für den Kauf relevanten Inhalte des Bestellformulars enthält (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch Edelmetallhaus Krone GmbH dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei Edelmetallhaus Krone GmbH eingegangen ist. Eine Annahme des Angebots durch Edelmetallhaus Krone GmbH kommt erst nach Übermittlung einer Auftragsbestätigung an den Kunden innerhalb angemessener Frist zustande. Die Annahmeerklärung durch Edelmetallhaus Krone GmbH kann auch in anderer schriftlicher Form oder fernmündlich erfolgen.

(4) Es bestehen nachfolgende Lieferbeschränkungen: Sollte ein Produkt nicht sofort lieferbar sein, wird die voraussichtliche Lieferzeit im Rahmen der Produktbeschreibung angegeben. Das Angebot in unserem Edelmetall-Shop richtet sich ausschließlich an Kunden, die ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in einem der folgenden Länder bzw. Gebiete haben und dort eine Rechnungs- und Lieferadresse angeben können:

  • Deutschland
  • andere Staaten der Europäischen Union

(5) Die Angebote der Edelmetallhaus Krone GmbH stellen keine Kaufempfehlung im Sinne einer Anlageberatung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Edelmetallpreise Marktschwankungen unterliegen und Edelmetallhaus Krone GmbH eine zukünftige Preisentwicklung nicht prognostizieren kann.

§ 6. PREISE, VERSANDKOSTEN, HANDELSZEITEN

(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs des Kaufangebots (Bestellung) des Kunden bei Edelmetallhaus Krone GmbH gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in Euro einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

(2) Der Kunde hat die Versandkosten für die von ihm bestellten Waren gemäß der nachfolgenden Übersicht zu tragen.

VERSAND DEUTSCHLANDWEIT

Bestellwert

von

Bestellwert

bis

 

Versandkosten

         0 EUR         2.000 EUR 13,80 EUR
  2.001 EUR         5.000 EUR 18,00 EUR
  5.001 EUR      25.000 EUR 24,00 EUR
25.001 EUR      50.000 EUR 38,00 EUR
  ab 50.001 EUR Versandkostenfrei

 

VERSAND IN ANDERE STAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION NUR AUF ANFRAGE

Die Übersicht über die Versandkosten kann auch auf der Internetseite der Edelmetallhaus Krone GmbH (www.edelmetallhaus-krone.de) unter dem Punkt „Versand“ abgerufen werden

Auf Wunsch des Kunden werden diesem die Versandkosten auch in anderer Form (bspw. per E-Mail) mitgeteilt. Bei Nutzung des Bestellformulars in unserem Online-Shop (www.edelmetallhaus-krone.de) werden dem Kunden vor dem endgültigen Absenden der Bestellung die Versandkosten erneut angezeigt.

(3) Hinsichtlich Handelszeiten gibt es keine Einschränkungen. Daher können zu jeder Zeit Kaufangebote zu den zu dieser Zeit aktuellen Preisen übermittelt werden.

§ 7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, FÄLLIGKEIT, VERZUG, GEGENANSPRÜCHE

(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse durch Banküberweisung in Euro. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden ohne Abzug fällig. Zahlt der Kunde den gesamten Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug.

(2) Der Rechnungsbetrag wird während des Verzugs verzinst. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und für Unternehmer für das Jahr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich Edelmetallhaus Krone GmbH ausdrücklich vor.

(3) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft durch Edelmetallhaus Krone GmbH auf ihn über. Die Gefahr geht jedenfalls auch dann auf den Kunden über, wenn sich dieser im Annahmeverzug befindet.

(4) Edelmetallhaus Krone GmbH stimmt mit dem Kunden den Tag der Zustellung der Ware ab, im Falle der Vorkasse nach Eingang des Rechnungsbetrages. Die Auslieferung durch Edelmetallhaus Krone GmbH erfolgt über ein Transportunternehmen.

§ 8. LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

(1) Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch Edelmetallhaus Krone GmbH die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung durch Edelmetallhaus Krone GmbH auf den Kunden über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung die Geschäftsräume der Edelmetallhaus Krone GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.

(3) Edelmetallhaus Krone GmbH stimmt mit dem Kunden den Tag der Zustellung der Ware ab, im Falle der Vorkasse nach Eingang des Kaufpreises. Die Auslieferung erfolgt über ein Transportunternehmen.

(4) Die Durchführung des Transportes hat keine Auswirkung auf den Leistungsort.

§ 9. EIGENTUMSVORBEHALT

Die dem Kunden gelieferte bzw. übergebene Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Edelmetallhaus Krone GmbH.

§ 10. GEWÄHRLEISTUNG

(1) Die Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Sofern der Kunde Unternehmer ist, trägt er die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt der Übergabe. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB so trägt er die Beweislast erst nach Ablauf von 6 Monaten nach Gefahrenübergang.

(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist, hat er Sachmängel gegenüber Edelmetallhaus Krone GmbH unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab Erhalt des Liefergegenstands schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Anzeige des Mangels.

(4) Der Edelmetallhaus Krone GmbH ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei ihm.

(5) Es wird klargestellt, dass durch die Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen – u. a. im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen – seitens der Edelmetallhaus Krone GmbH keine Garantieerklärung abgegeben wird. Etwaige entgegenstehende konsumentenschutzrechtliche Regelungen bleiben davon unberührt.

(6) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die ursprünglich gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an Edelmetallhaus Krone GmbH auf Kosten von Edelmetallhaus Krone GmbH zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Edelmetallhaus Krone GmbH behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.

§ 11. HAFTUNG

Edelmetallhaus Krone GmbH haftet gemäß den zwingend anzuwendenden haftungsrechtlich relevanten gesetzlichen Vorschriften. Eine darüberhinausgehende Haftung der Edelmetallhaus Krone GmbH ist ausgeschlossen.

§ 12. HAFTUNGSBEGRENZUNG, SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

Bei Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat die Edelmetallhaus Krone GmbH im Rahmen der Schadensersatzhaftung Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Edelmetallhaus Krone GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüchen nach dem Produktionshaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, mithin diejenigen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. „Kardinalspflichten“). Im letztgenannten Fall ist die Haftung der Edelmetallhaus Krone GmbH auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Edelmetallhaus Krone GmbH.

§ 13. GELDWÄSCHE

(1) Bei Bargeldgeschäften (Tafelgeschäften) ab einem Gegenwert von 2.000, – € hat Edelmetallhaus Krone GmbH nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GWG) die Feststellung und Überprüfung der Kundenidentität auf der Grundlage eines amtlichen Lichtbildausweises vorzunehmen Dies gilt auch, wenn von dem Kunden mehrere kleine Bargeldgeschäfte getätigt werden, die insgesamt einen Wert von 2.000, – € ausmachen.

(2) Die Dokumentation der Identifikation erfolgt durch Erstellung und Archivierung der notwendigen Ausweiskopie.

III. ANKAUFBEDINGUNGEN

§ 14. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Ankaufbedingungen gelten für alle Ankaufgeschäfte, Rechtsgeschäfte und Leistungen im Zusammenhang mit dem Wareneinkauf durch die Edelmetallhaus Krone GmbH mit den Kunden. Der Kunde ist in diesem Fall der Verkäufer.

§ 15. VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Angebote (Ankaufspreise) von Edelmetallhaus Krone GmbH im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Verkaufsangebot gegenüber Edelmetallhaus Krone GmbH abzugeben.

(2) Bei der Abgabe eines Verkaufsangebots für einen beliebigen Artikel im Online-Shop per Telefax, Brief oder E-Mail gibt der Kunde mit Zugang des Auftrages bei Edelmetallhaus Krone GmbH ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Verkaufsvertrages ab. Gleichzeitig erklärt der Kunde, dass er das vollständige Eigentum an der zum Verkauf angebotenen Ware besitzt bzw. zum Verkauf berechtigt ist und belegt dies im Bedarfsfall durch entsprechende Nachweise Der Kunde sendet daraufhin die Ware an die jeweilige Niederlassung von Edelmetallhaus Krone GmbH. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde die Kosten und das Risiko des Versands an Edelmetallhaus Krone zu tragen hat.

(3) Edelmetallhaus Krone GmbH ist berechtigt, nach Prüfung der eingelangten Ware, längstens jedoch innerhalb von 5 Handelstagen das Verkaufsangebot anzunehmen. Die Ankaufsbestätigung kann per Telefax, Brief oder durch E-Mail erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Ankaufsbestätigung von Edelmetallhaus Krone beim Kunden einlangt, gilt das Verkaufsangebot als durch Edelmetallhaus Krone GmbH abgelehnt.

(4) Wird Ware ohne vorhergehendes schriftliches Verkaufsangebot eingesandt, wird die Einsendung als Verkaufsangebot gewertet, sofern keine abweichenden Umstände ersichtlich sind. Abrechnung und Auszahlung der Abrechnungssumme gelten als Annahme des Angebotes. Betreffend die Annahme des Verkaufsangebots durch Edelmetallhaus Krone GmbH ist § 15 Z 3 sinngemäß anzuwenden.

(5) Der Kunde versichert, dass alle von ihm bei der Auftragsabgabe bzw. Registrierung im Online-Shop oder bei Auftragsabgabe per Brief, E-Mail getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind Edelmetallhaus Krone GmbH unverzüglich mitzuteilen.

(6) In dem Fall, dass Edelmetallhaus Krone GmbH das Verkaufsangebot annimmt, ohne dass die Ware bereits vom Kunden an die jeweilige Niederlassung von Edelmetallhaus Krone GmbH versendet wurde, hat der Kunde nach Annahme des Verkaufsangebotes die Ware auf seine Kosten und sein Risiko innerhalb von 5 Handelstagen an Edelmetallhaus Krone GmbH zu versenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, befindet er sich in Verzug.

 

§ 16. PREISE, LOGISTIKKOSTEN, HANDELSZEITEN

(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Verkaufsangebotes bei Edelmetallhaus Krone GmbH gültigen Preise für Ankaufgeschäfte in Euro, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

(2) Die Abholung der vom Kunden zugesandten Ware erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage von Edelmetallhaus Krone GmbH veröffentlicht. Der Kunde hat auch das Recht, die Rücksendung der Ware selbst zu beauftragen. In diesem Falle trägt der Kunde das Versandrisiko und die Versandkosten.

(3) Es gelten die üblichen Handelszeiten, welche unter der Homepage von Edelmetallhaus Krone GmbH eingesehen werden können. Für Angebote, die zu diesen Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen Preislisten von Edelmetallhaus Krone GmbH. Soweit Angebote außerhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn des darauffolgenden Handelstages aktuelle Preis.

(4) In den Fällen gemäß § 15 Z 4 (Einsendung von Ware ohne vorhergehendes Verkaufsangebot) der Ankaufbedingungen gelten die Preise zum Zeitpunkt des Wareneingangs bei Edelmetallhaus Krone GmbH als verbindliche Abrechnungsgrundlage.

§ 17. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Im Falle einer Annahme des Verkaufsangebotes nach Erhalt der Ware überweist Edelmetallhaus Krone GmbH den Kaufpreis innerhalb einer Woche nach Abschluss der Prüfung auf das von dem Kunden angegebene Konto.

(2) Im Fall der Annahme des Verkaufsangebotes, ohne dass die Ware bereits bei Edelmetallhaus Krone GmbH eingegangen ist (§ 15 Z 6), hat Edelmetallhaus Krone GmbH innerhalb einer Woche nach Eingang und Prüfung der Ware den Kaufpreis auf das vom Kunden angegebene Konto zu überweisen.

 

 IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 18. ONLINE BESTIMMUNGEN

(1) Der Kunde sichert zu, dass er nach Registrierung auf der Webseite von Edelmetallhaus Krone GmbH seinen Account und Passwort vertraulich behandelt und sein bestmögliches unternimmt, um einen unzulässigen Gebrauch seines Accounts auf seinem Computer zu verhindern. Im Falle einer (wenn auch bloß vermuteten) missbräuchlichen Verwendung seines Accounts hat der Kunde Edelmetallhaus Krone GmbH umgehend davon zu verständigen.

(2) Edelmetallhaus Krone GmbH unternimmt ihr bestmögliches, dass die Nutzung der Webseite ohne Störung und Fehler möglich ist. Edelmetallhaus Krone GmbH kann dies jedoch nicht garantieren.

(3) Edelmetallhaus Krone GmbH gewährt dem Kunden das eingeschränkte Recht seinen Account auf der Webseite von Edelmetallhaus Krone GmbH für eigene Zwecke zu nutzen. Hiervon ausgenommen ist jegliche kommerzielle Nutzung. Downloaden, Kopieren, Reproduzieren welcher Art auch immer oder sonstige Nutzung der Webseite und der darauf abgebildeten Waren ist nur mit Zustimmung von Edelmetallhaus Krone GmbH zulässig und unter Bezugnahme auf die Quelle.

§ 19. RECHTSWAHL UND GERICHTSVEREINBARUNG

(1) Auf Verträge, die auf Basis dieser AGB geschlossen wurden, inklusive aller Aspekte ihres Abschlusses, ihrer Gültigkeit und Geltendmachung kommt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Überdies ist die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens ausdrücklich ausgenommen.

(2) Für sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen AGB und den darauf basierenden vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dem vorvertraglichen Schuldverhältnis oder sonstiger Rechtsverhältnisse zwischen der Edelmetallhaus Krone GmbH und dem Kunden, insbesondere auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Beendigung, Auflösung, Unwirksamkeit und Rückabwicklung ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Edelmetallhaus Krone GmbH der Sitz der Edelmetallhaus Krone GmbH, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

 

Stand Januar 2021

 

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